Der Thüringer Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thüringer Paritätsgesetz, welches für Listenwahlvorschläge eine paritätische Besetzung mit Männern und Frauen vorschreiben sollte.
Ein Gesetz, welches dazu führen würde, dass man Frauen nachsagen könnte, sie hätten ihr Mandat oder ihren Posten nur auf Grund ihres Geschlechts bekommen, schade der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit mehr, als es der Emanzipation nütze. Frauen müssten entlastet werden, um ihnen mehr Zeit und Raum für ehrenamtliches und politisches Engagement geben zu können. Das gescheiterte Thüringer Paritätsgesetz lenke hingegen von den Ursachen ab und versuche lediglich bei den Symptomen einzugreifen. Außerdem beschneide dieses in unzulässiger Weise die Rechte und die Freiheit der Parteien und deren Mitglieder.
Die 1982 gegründete ÖDP hat unter ihren bundesweit mehr als 8.000 Mitgliedern einen Frauenanteil von 43 Prozent. Sie lehnt Frauenquoten grundsätzlich ab, setzt sich jedoch für die gezielte Förderung von Frauen ein. Eine wesentliche familienpolitische Forderung ist in diesem Zusammenhang die nach einem sozialversicherungspflichtigen Erziehungs- und Pflegegehalt.